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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 86/09

Datum:
29.10.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 86/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1029.I10U86.09.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 17. April 2009 verkündete Ur-teil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Mai 2008 (15 O 77/08) wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits – I. und II. Instanz – trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klä-gerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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