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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 WF 216/09

Datum:
18.12.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 216/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:1218.II8WF216.09.00
 
Leitsätze:

Wurde für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, so umfasst dies jedenfalls für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf.

 
Tenor:

wird auf die sofortige Beschwerde der Kläger der Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 03.11.2009 aufgehoben.

 
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