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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 WF 210/08

Datum:
12.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 210/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0312.II8WF210.08.00
 
Leitsätze:

Zur Bewertung von Einkünften eines unterhaltspflichtigen Rentenbeziehers im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (§§ 114 ZPO, 1578 BGB).

 
Tenor:

wird auf die Beschwerde der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 11.11.2008 teilweise abgeändert;

der Beklagten wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin G. in M. ratenfreie Pro-zesskostenhilfe bewilligt, soweit sie sich mit ihrem Klageabweisungsantrag ge-gen die Abänderungsklage des Klägers betreffend einen monatlichen Unterhalts-betrag von 200 € seit dem 01.07.2008 wendet.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf ½ ermäßigt.

 
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