Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 66/08

Datum:
14.01.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
II-8 UF 66/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0114.II8UF66.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Schlussurteil des Amtsgerichts Ober-hausen vom 14.02.2008 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Urteilstenor zu Ziffer 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage auf Altersvorsorgeunterhalt wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden gegeneinander aufgeho-ben; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 5/6, der Be-klagte 1/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 2.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für die Berufungsinstanz: 12.800,68 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank