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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 11/09

Datum:
27.05.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
II-8 UF 11/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0527.II8UF11.09.00
 
Leitsätze:

Aufgrund einer Rückverweisung im internationalen Privatrecht der Republik Togo richtet unterliegt das Scheidungsverfahren dem gemeinsamen Wohn-sitzrecht der Parteien, wenn diese bei Eheschließung togolesische Staatsangehörig waren,

aber bei Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 18.12.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Mülheim an der Ruhr aufgehoben.

Die Sache wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels an das Amtsgericht – Familiengericht – Mülheim an der Ruhr zur erneuten Entscheidung über den Scheidungsantrag des Antragstellers und über die Kosten des Berufungsverfahrens zurückverwiesen.

 
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