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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-10 WF 2/09

Datum:
05.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-10 WF 2/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0305.II10WF2.09.00
 
Leitsätze:

BRAO § 49b Abs. 4

BGB 409, 410

Auch bei der Geltendmachung des durch den beigeordneten Rechtsanwalt abgetre-tenen Vergütungsanspruchs gegenüber der Staatskasse sind die Voraussetzungen der §§ 409, 410 BGB zu beachten. Die Staatskasse ist dem neuen Gläubiger gegen-über zur Leistung nur verpflichtet gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde oder wenn der bisherige Gläu-biger ihr die Abtretung schriftlich angezeigt hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 12.01.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Familiengericht – vom 23.12.2008 wird zurückge-wiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht er-stattet.

 
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