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Oberlandesgericht Düsseldorf, II-10 WF 10/09

Datum:
07.05.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-10 WF 10/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0507.II10WF10.09.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 23.03.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Familiengericht - vom 12.03.2009 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung des Antragstellers vom 20.02.2009 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Rechtspflegerin – vom 13.02.2009 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden auf EUR 810,99 festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

 
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