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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-5 Ss 7/09 - 21/09 I

Datum:
09.03.2009
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-5 Ss 7/09 - 21/09 I
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2009:0309.III5SS7.09.21.09I.00
 
Tenor:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düssel-dorf vom 13. Dezember 2007

a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des Hausfriedensbruchs in 35 Fällen schuldig ist,

b) im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen auf-gehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abtei-lung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verwor-fen.

 
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