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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 9/06

Datum:
16.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 9/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0116.VI.U.KART9.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtmittels der Klägerin im Übrigen – das am 15.02.2006 verkün-dete Urteil der 11.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abge-ändert und wie folgt neu gefasst:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 162.786,51 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2005, sowie weitere 14.431,17 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

V.

Wert des Berufungsverfahrens: 180.609,58 € (162.786,51 € + 17.823,07 €).

 
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