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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 77/08

Datum:
01.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 77/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1201.I9U77.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. März 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (2 O 232/06) teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 3.763,95 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.09.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des von ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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