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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 185/07

Datum:
05.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 185/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0905.I7U185.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. August 2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – abgeändert und wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 8.881,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Kosten seines Beitritts trägt der Streithelfer.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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