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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 140/07

Datum:
22.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 140/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0222.I7U140.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 29. Juni 2007 verkündete Urteil der 11. Zi-vilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.157,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18. Januar 2007 zu zahlen. Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% das zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, es sei denn der Kläger leistet zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe.

Gegen dieses Urteil wird die Revision zum Bundesgerichtshof zugelas-sen.

 
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