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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 61/08

Datum:
08.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-4 U 61/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1208.I4U61.08.00
 
Tenor:

1.

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das am 26. Februar 2008 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurück-gewiesen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

2.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das vorbezeichnete Urteil durch einstimmi-gen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

 
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