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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 191/07

Datum:
27.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 191/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0627.I4U191.07.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 6. September 2007 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf seine Kos-ten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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