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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 W 57/08

Datum:
24.09.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-2 W 57/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0924.I2W57.08.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. August 2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren werden den Beklagten auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 300.000,- Euro festgesetzt.

 
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