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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-27 W 2/08

Datum:
15.10.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-27 W 2/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1015.I27W2.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 2 O 308/08
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird dem Antragsgeg-ner unter Abänderung des Beschlusses der 2. Zivilkammer des Land-gerichts Krefeld vom 30. September 2008 im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, das Angebot der Antragstellerin zum Vergabe-verfahren „A 46, Erneuerung von Schutzeinrichtungen AM Titz im Mit-telstreifen an Bauwerke, km 21,8 bis 48,2“ nicht mit der Begründung von der Wertung auszuschließen, dass zu Ordnungsziffern 00.04.0004. und 00.05.0001. der Leistungsbeschreibung kein ausreichendes Prüf-zeugnis nach DIN-EN 1317-4 vorgelegt worden sei.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden zu ¾ dem An-tragsgegner und zu ¼ der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 95.000 Euro (1.830.557,72 Euro + 19 % Umsatzsteuer x 5 %, analog § 50 Abs. 2 GKG)

Dicks Dieck-Bogatzke Frister

 
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