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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 34/08

Datum:
30.12.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 34/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1230.I24U34.08.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 10 O 33/07
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.581,48 nebst Zinsen in Höhe von 1,2 % pro Monat seit dem 09. März 2007 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten des Berufungsverfah-rens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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