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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 204/07

Datum:
24.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 204/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0624.I24U204.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 3 O 428/06
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. August 2007 ver-kündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landge-richts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 2.349,69 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 1.045,85 seit dem 01. August 2006 und aus EUR 1.303,84 seit dem 08. Dezember 2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 53 % der Kläger und zu 47 % die Beklagte. Die Kosten des Berufungsver-fahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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