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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 149/05

Datum:
18.03.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 149/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0318.I24U149.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 19 O 162/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. September 2005 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden unter Abweisung des weitergehenden Zahlungsbe-gehrens verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 21.080,31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Juli 2005 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihm infolge der fehler-haften Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens beim Arbeitsgericht Wuppertal (Az. 7 Ca 4947/02) entstanden ist und noch entstehen wird.

Die Kosten aller Rechtszüge werden dem Kläger zu 5%, den Beklagten als Gesamt-schuldnern zu 95% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betra-ges abzuwenden, es sei denn, der Kläger leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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