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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 13/08

Datum:
25.11.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 13/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I23U13.08.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.08.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag hinaus weitere 101.322,27 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.2.2006 sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.717,61 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen einschließlich der au-ßergerichtlichen Kosten der Streithelfer trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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