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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 96/07

Datum:
17.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 96/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0617.I21U96.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.05.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (1 O 215/06) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt ge-fasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.061,49 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2004 zu zah-len.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Beklagte zu 48 % und die Klägerin zu 52 %; die Kosten infolge der Verweisung an das Landgericht Wuppertal trägt die Klägerin allein.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten zu 75 % und der Kläge-rin zu 25 % auferlegt.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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