Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 22/07

Datum:
09.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 22/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0109.I21U22.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 5 O 260/02
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer – Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal unter Zurückwei-sung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.392,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Klägerin zu 5 % und dem Be-klagten zu 95 % auferlegt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags

abwenden, wenn nicht die gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit

in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank