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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 99/07

Datum:
15.01.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 99/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0115.I20U99.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 24.04.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd als „H. Homecare Apotheke Deutschland“ aufzutreten.

Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten und Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 189,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 12.12.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe von 8.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Be-ginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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