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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 72/06

Datum:
25.11.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 72/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1125.I20U72.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. März 2006 teilweise abgeändert und werden die Beklagten verurteilt, es zu unterlassen, das Computerspiel "S&S" zu vervielfältigen und zu vertreiben oder durch Dritte vervielfältigen oder vertreiben zu lassen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 4/10 der Kläger und jeweils zu 3/10 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 25.000 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagtenwegen der Kosten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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