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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 114/07

Datum:
11.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 114/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0211.I1U114.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.04.2007 verkündete Urteil des Ein-zelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 2. und 3. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.607,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2005, die Beklagte zu 3. alleine bereits ab dem 05.08.2005, zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Be-klagten zu 2. und 3. als Gesamtschuldner zu 28 % und im Übrigen der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. trägt der Kläger jeweils zu 61 % und im Übrigen die Beklagten zu 2. und 3. jeweils selbst.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Be-klagten zu 2. und 3. als Gesamtschuldner zu 30 % und im Übrigen der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. trägt der Kläger jeweils zu 56 % und im Übrigen die Beklagten zu 2. und 3. jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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