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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 85/07

Datum:
20.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 85/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0220.I18U85.07.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. April 2007

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Land-

gerichts Düsseldorf (31 O 47/06) teilweise abgeändert und

insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.518,03 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 14. November 2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52 %

und der Beklagte zu 48 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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