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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 47/08

Datum:
01.10.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 47/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1001.I18U47.08.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Han-delssachen des Landgerichts Krefeld vom 11.12.2007 - 12 O 3/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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