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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 296/04

Datum:
11.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Senat für Zivilsachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 296/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0611.I18U296.04.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am

2. November 2004 verkündete Schlussurteil der 2b.

Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (2b O 12/02)

teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger

677.900,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-

punkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.

Februar 2002 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des beklagten Landes

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits – mit Ausnahme der Kosten

des Berufungsverfahrens 18 U 17/03 – tragen das beklagte

Land zu 92,7 % und der Kläger zu 7,3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-

baren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von

ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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