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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-16 U 138/07

Datum:
18.07.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-16 U 138/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0718.I16U138.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 2b O 57/06
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. April 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.

Auf die Berufung des Erstbeklagten wird das am 17. September 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Teilversäumnisur-teils der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2007 wird, soweit hierdurch der Erstbeklagte verurteilt wurde, aufge-hoben und die gegen den Erstbeklagten gerichtete Klage wird abge-wiesen.

Die durch die Säumnis des Erstbeklagten im Termin vom 26. Febru-ar 2007 entstandenen Kosten werden dem Erstbeklagten auferlegt. Die restlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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