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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 180/05

Datum:
13.02.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 180/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0213.I15U180.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 12 O 440/04
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wir das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. September 2005 unter Zurückwei-sung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft von 6 Monaten verurteilt,es zu unterlassen, gegenüber Dritten nicht erweislich wahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen, welche den Kläger beleidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen können und zwar im Internet unter der Website D. folgende Aussagen zu verbreiten:a) „Sie (Anmerkung der Kläger) dagegen haben nichts zu verlieren, weder einen Ruf, noch eine Arbeit. Sie suhlen sich wie eine Sau im Dreck und laben sich am Leid anderer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Mantel des Kinder-schutzes, um damit Ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken. Sie müssen faul und arbeitsscheu sein, leben seit Geburt an auf Kos-ten der Allgemeinheit. Um Ihrem erbärmlichen Dasein einen Sinn zu geben, haben Sie sich ein Feindbild geschaffen, eines, dass zumin-dest so wie Sie es sehen nicht existiert. Zum größten Teil trieb Sie wahrscheinlich der Neid auf andere Menschen, die es im Gegensatz zu Ihnen, zu etwas gebracht haben.“b) „Die Frage, die sich mir immer stellt ist, ist er selbst ein Opfer- oder ist er selbst pädophil, hat er sich im Griff und hasst daher mit Vehe-menz alle, die das ausleben bzw. handelt es sich um einen Art Stock-hol-Syndrom? ...Wenn man annimmt, dass er selbst pädophil sein könnte, bekommt der Stacheldraht in seiner Klobrille ein psychologisches Moment ...denn bei ihm darf nur im Sitzen gepinkelt werden ...… und andere Dinge, die aus Angst vor ihm nicht erzählt werden dür-fen.“Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 310,65 € zu zahlen.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 % zu tragen.Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 % zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 4.000,- €.

 
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