Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-15 U 172/04

Datum:
12.11.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-15 U 172/04
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1112.I15U172.04.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 3 O 31/04
 
Tenor:

Soweit sich der Beklagte mit seiner Berufung gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 339.999,99 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. April 2003 an den Kläger durch Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 29. September 2004 wendet, bleibt es bei deren Zurückweisung durch das Versäumnisurteil des Senats vom 2. November 2005.

Im Übrigen werden auf die Berufung des Beklagten das vorgenannte Ver-säumnisurteil und das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29. September 2004 im Hauptausspruch und insgesamt im Kostenausspruch abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt vorab die durch das Versäumnisurteil des Senats vom 2. November 2005 entstandenen Mehrkosten. Im Übrigen werden die Kosten des Rechtsstreits zu 77 % dem Kläger und zu 23 % dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers aus dem Versäumnisurteil des Senats vom 2. November 2005 durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteil vollstreckbaren Betra-ges abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank