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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 25/08

Datum:
10.06.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 25/08
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0610.I10W25.08.00
 
Leitsätze:

§ 20 Abs. 1 KostO

§§ 18, 44 KostO

1.

Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei ei-ner Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.

2.

Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Ver-zichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.

 
Tenor:

Die auf Weisung des Beteiligten zu 3) erhobene weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf vom 11.01.2008 wird zurückgewiesen.

Gebühren und Auslagen werden von dem Beteiligten zu 1) nicht erhoben.

 
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