Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 196/07

Datum:
18.11.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 196/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:1118.I10W196.07.00
 
Leitsätze:

§ 8 JVEG

Unterbleibt die Fertigstellung des Gutachtens, so hat der Sachverständige einen An-spruch auf Entschädigung für Vorbereitungsarbeiten und die bereits erbrachten Teil-arbeiten nur dann, wenn die Fertigstellung ohne sein Verschulden unterbleibt oder wenn und soweit die erbrachten Teilleistungen für das Gericht verwertbar sind.

Etwaige Befürchtungen, eine Partei werde das noch zu erstellende Gutachten später angreifen, vermögen eine vorzeitige Beendigung des Gutachtenauftrages durch den Sachverständigen nicht zu rechtfertigen.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers vom 20.11.2007 gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 31.10.2007 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank