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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 165/07

Datum:
24.07.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 165/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0724.I10U165.07.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.11.2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11.Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 688.750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 26.071,20 € und weiteren Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 688.750,00 € seit dem 17. Oktober 2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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