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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 137/07

Datum:
03.04.2008
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-10 U 137/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2008:0403.I10U137.07.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. September 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Berufungsurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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