Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-Kart 3/07 (V)

Datum:
05.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-Kart 3/07 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0305.VI.KART3.07V.00
 
Leitsätze:

Leitsätze

OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat

Beschl. v. 5.3.2007 – VI-Kart 3/07 (V)

§§ 65 Abs. 3, 35 Abs. 2 Satz 2 GWB

1. Bei der Anwendung der Bagatellmarktklausel (§ 35 Abs. 2 Satz 2 GWB) ist allein auf die im Inland erzielten Marktumsätze und nicht darauf abzustellen, welches Volumen der über den Geltungsbereich des GWB hinausgehende relevante Markt hat (so schon Senat, WuW/E DE-R 1881, 1883 – E.I du Pont/Pedex).

2. Mehrere sachlich getrennte Bagatellmärkte sind im Rahmen des § 35 Abs. 2 Satz 2 GWB nur dann zusammenzufassen, sofern sie als gleichartig anzusehen sind. Das ist der Fall, wenn sie in sachlicher Hinsicht und auch hinsichtlich ihrer Marktstruktur hinreichende Übereinstimmungen aufweisen, so dass eine isolierte Betrachtung der Einzelmärkte dem Sinn und Zweck der Bagatellmarktklausel, Vorhaben von der Fusionskontrolle auszunehmen, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, nicht gerecht würde.

 
Tenor:

I.

Die aufschiebende Wirkung der Beschwerden der Beteiligten zu 1–5 gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 14. Feb-ruar 2007 – B 5 – 28623 – Fg- 10/07 – wird bis zur rechtskräfti-gen Entscheidung über die Beschwerden angeordnet.

II.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank