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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 55/06

Datum:
16.04.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 55/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0416.VII.VERG55.06.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be-schluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. November 2006 (VK 3-126/06) aufgehoben, soweit er die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Antrags-gegnerin im Verfahren der Vergabekammer betrifft.

Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die An-tragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwen-dig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

 
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