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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 3/07

Datum:
20.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 3/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0220.VII.VERG3.07.00
 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 09. Januar 2007, VK VOL 45/2006, bis zur Beschwerdeentscheidung zu verlängern, wird zurückgewiesen. Der Senatsbeschluss vom 08. Februar 2007 wird aufgehoben.

Der Antragstellerin wird gebeten, dem Senat innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob die Beschwerde, gegebenenfalls mit welchem Inhalt, aufrechterhalten wird. Die Antragsgegnerin mag mitteilen, ob und gegebenenfalls für welches Los sie einen Vertrag abgeschlossen hat.

 
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