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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 24/07

Datum:
31.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 24/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1031.VII.VERG24.07.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28. Juni 2007, VK 10/07, aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung die Antrag-stellerin in ihren Rechten verletzt. Im Übrigen werden der Nachprü-fungsantrag und die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurück-gewiesen.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ha-ben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte zu tragen. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwen-dungen haben die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils selbst zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufge-hoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 60.000 € festgesetzt.

 
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