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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 134-02

Datum:
12.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
I-9 U 134-02
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0212.I9U134.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.016,27 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage, soweit nicht durch Teilurteile vom 13.01.2003 und 20.10.2003 bereits rechtskräftig entschieden worden ist, abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 79 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils an-dere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

 
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