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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 228/05

Datum:
07.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 228/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1207.I7U228.05.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 27. Sept. 2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg aufgehoben und wird der Rechtsstreit wegen des Hilfsantrags auf Zahlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Partei wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der in der Berufungsinstanz entstandenen und vollstreckbaren Kosten abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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