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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 8/06

Datum:
01.02.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 8/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0201.I6U8.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 5. Dezember 2005 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.522,56 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2003 zu zah-len. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

 
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