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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 119/06

Datum:
22.03.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 119/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0322.I6U119.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das am 8. Mai 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – teilweise dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Betrag von 44.878,08 € für die Zeit vom 18. bis zum 20. Juli 2006 zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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