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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-4 U 127/06

Datum:
08.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 127/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0508.I4U127.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23. Juni 2006 verkündete Schlussurteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zu-rückweisung der Berufung im übrigen entsprechend dem letztrangigen An-trag der Hilfsanschlussberufung des Klägers unter deren Zurückweisung im übrigen abgeändert und neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger hälftiges Miteigentum und Mitbesitz an dem im Tenor des landgerichtlichen Urteils näher be-zeichneten Grundstück einzuräumen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu ¾, dem Beklag-ten zu ¼ auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Urteilsbe-trags abzuwenden, sofern nicht der Kläger seinerseits Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils von ihm zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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