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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 40/07

Datum:
14.11.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 40/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1114.I3WX40.07.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Wuppertal, 10 T 95/06
 
Tenor:

Die angefochtene Entscheidung und der Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 6. Juni 2006, soweit durch ihn ein Unterlassungsgebot ausgesprochen wor-den ist, werden geändert.

Der Antrag der Antragsteller, dem Antragsgegner aufzugeben, es zu unterlassen, in dem Haus O. ein Gewerbe, insbesondere eine Druckerei, zu betreiben, wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Kosten des ersten Rechtszu-ges die Antragsteller zu 85 % und der Antragsgegner zu 15 %, die Kosten des zweiten und dritten Rechtszuges die Antragsteller. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: 9.000 €.

 
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