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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 79/06

Datum:
13.12.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 U 79/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1213.I2U79.06.00
 
Tenor:

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Juni 2006 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das vorbezeichnete Urteil abgeän-dert;

1.

die Beklagten werden weiterhin verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über alle Handlungen der in Ziff. I des vorgenannten Urteils bezeichneten Art, und zwar unter Angabe

a)

der Menge der erhaltenen oder bestellten Erzeugnisse sowie der Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten oder anderer Vorbesitzer,

b)

der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach dem gelieferten Produkt, den Liefermengen, den Lieferdaten und Lieferpreisen sowie den Namen und An-schriften der Abnehmer,

c)

der einzelnen Angebote, aufgeschlüsselt nach Angebotsmengen, Angebotszeiten und Angebotspreisen sowie der Namen und Anschriften der Angebotsempfänger,

d)

der betriebenen Werbung, aufgeschlüsselt nach Werbeträgern, deren Auflagen-höhe, Verbreitungszeitraum und Verbreitungsgebiet,

e)

des erzielten Gewinns unter Angabe der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten;

2.

es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die zu I. des vorgenannten Urteils bezeichneten und ab dem 11. Dezember 2004 begangenen Handlungen entstanden sei und künftig noch entstehen wird.

III.

Die Berufungsklägerinnen haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 350.000,-- Euro festgesetzt.

 
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