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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-25 Wx 71/07

Datum:
14.08.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-25 Wx 71/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0814.I25WX71.07.00
 
Tenor:

1.

Auf die weitere Beschwerde des Verfahrenspflegers wird Satz 2 des Tenors des Beschlusses des Landgerichts Kleve vom 18.07.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Abbruch der lebenserhaltenden Ernährung über eine PEG- Sonde wird vor-mundschaftsgerichtlich genehmigt. Die Zuführung von kalorienfreien Flüssigkei-ten zur Durstverhinderung und von Medikamenten zur Schmerzlinderung mittels einer PEG-Sonde darf nicht verhindert werden.

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten werden nicht erstattet. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Auslagen selbst.

Beschwerdewert: 3.000 €.

 
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