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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 26/05

Datum:
02.05.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 26/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0502.I24U26.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 1 O 132/04
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 11. Januar 2005 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsanspruchs verurteilt, an den Kläger 148.734,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. April 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher Höhe.

 
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