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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 14/07

Datum:
09.10.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-23 U 14/07
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:1009.I23U14.07.00
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers und seines Streithelfers gegen das am 09.01.2007 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Der Streithelfer des Klägers trägt seine außergerichtlichen Kosten der 2. In-stanz selbst.

Die übrigen Kosten des 2. Rechtszuges einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten trägt der Kläger.

 
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