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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-23 U 115/06

Datum:
23.01.2007
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-23 U 115/06
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2007:0123.I23U115.06.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im

Übrigen das am 13.06.2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.141,64 € nebst Zinsen in Höhe von

8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass dem Kläger gegenüber der Beklagten auch über den eingeklagten Betrag in Höhe von 18.319,57 € nebst Zinsen hinaus

keine weitergehende Forderung aus dem streitbefangenen Architektenvertrag für das Objekt der Beklagten in A-H, M-S-Straße/L zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 91 %, die Beklagte zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Voll-streckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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